Die Satzung des OV Saarwellingen können Sie HIER als PDF downloaden
Satzung der Partei
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ortsverband Saarwellingen
– Stand: 08.10.2014 –
Präambel
Die Mitglieder der Partei “ BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ortsverband Saarwellingen“ wollen getreu den vier Grundprinzipien „ökologisch, gewaltfrei, basisdemokratisch und sozial“ ihr oberstes Ziel, die Erhaltung der Lebensgrundlagen erreichen.
§ 1. Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
Die Mitglieder der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schließen sich in dem Ort Saarwellingen zu einem Ortsverband zusammen. Sitz und Tätigkeitsbereich ist der Ort Saarwellingen. Der Ortsverband Saarwellingen kann bei Bedarf Ortsteilverbände in den Ortsteilen gründen.
§ 2. Mitgliedschaft
(1) Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kann werden, wer das 15. Lebensjahr vollendet hat und sich zu den Grundsätzen und dem Pro¬gramm von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bekennt. Unvereinbar ist die gleichzeitige Mitgliedschaft in sowie die Tätigkeit für eine andere politische Partei oder eine Gruppierung in Konkurrenz zu BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden.
(2) Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Einzelheiten der Aufnahme sind durch die Landessatzung geregelt.
(3) Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Grundsätze der Partei zu vertreten, sich für ihre Ziele einzusetzen und die festgesetzten Beiträge zu zahlen.
(4) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Streichung aus der Mitgliedsliste, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erklären. Ein Mitglied kann von dem für die Mitgliedschaft zuständigen Gebiets¬verband aus der Mitgliedsliste gestrichen werden, wenn es mit seinen Beitragszahlungen länger als 3 Monate im Rückstand ist und nach 2 schriftlichen Mahnungen nicht innerhalb eines Monats Zahlung leistet. Ein Mitglied, das vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verstößt und der Partei damit schweren Schaden zufügt, kann ausgeschlossen werden.
§ 3 Organe
Organe des Ortsverbandes sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Die Mitgliederversammlung beschließt die Satzung und die Richtlinien des Ortsverbandes. Sie tagt wenigstens einmal jährlich.
Der Vorstand besteht aus:
– dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden
– dem stellvertretenden Vorsitzenden/der stellvertretenden Vorsitzenden
– dem Schatzmeister/der Schatzmeisterin
– dem Schriftführer/der Schriftführerin.
Weitere Beisitzer/innen können durch die Mitgliederversammlung gewählt werden.
§ 4 Beschlussfähigkeit
(1) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn die Einladung schriftlich mit Angabe der Tagesordnung eine Woche vorher (Poststempel) ergangen ist und mindestens 10% der Mitglieder anwesend ist. Bei besonderer Dringlichkeit kann die Frist auf 3 Tage verkürzt werden.
(2) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 2 Mitglieder anwesend sind.
§ 5 Beschlüsse
(1) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Enthaltungen zählen nicht. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
(2) Satzungsänderungen und Mitgliederausschlüsse können nur in der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
(3) Beschlüsse des Vorstandes können von der Mitgliederversammlung aufgehoben werden.
(4) Beschlüsse der Organe werden protokolliert.
§ 6 Abstimmungen
Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen, es sei denn, 1/4 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder verlangt geheime Abstimmung.
§ 7 Wahlen
Die Wahl der Vorstandsmitglieder und die Wahl der Delegierten ist geheim. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit finden Stichwahlen bis zur Entscheidung statt. Stimmenthaltungen zählen nicht. Wahlen gelten für 2 Jahre. Nachgewählte Vorstandsmitglieder/Delegierte werden für den Rest der Amtsperiode gewählt.
§ 8 Satzungsänderung
Für die Satzungsänderung ist eine 2/3 Mehrheit einer beschlussfähigen Mitgliederversammlung erforderlich. Die vorgesehene Satzungsänderung muss bei der Einladung der Mitglieder als getrennter Tagesordnungspunkt aufgeführt werden.
§ 9 Mitgliedsbeiträge
Der Mitgliedsbeitrag ist mindestens so hoch wie der an den Kreisverband abzuführende Betrag. Über ermäßigte Beiträge beschließt der Vorstand.
§ 10 Kassenprüfer/innen
Die Mitgliederversammlung kann zwei Kassenprüfer/innen wählen, die nicht Vorstandsmitglieder sein dürfen.
§11 Inkrafttreten
Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung des Ortsverbandes Saarwellingen am 08.Oktober 2014 verabschiedet und tritt sofort in Kraft.